Die PfD hat als nachhaltig zu entwickelndes Bündnis den Auftrag, lokal für Demokratie einzutreten sowie Rechtsextremismus, Gewalt und den unterschiedlichen Ausprägungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit aktiv entgegenzutreten. Das gilt selbstverständlich auch für andere Formen von demokratie- und rechtstaatsfeindlichen bzw. gewaltförmigen Phänomenen. Insbesondere Gender-, Diversity Mainstreaming und Inklusion sind als leitende Prinzipien grundlegend für die Umsetzung des Programms „Demokratie leben!“.

 
1. Folgende Kriterien dienen als Entscheidungsgrundlage über Anträge an die PfD:
  • Grundlage für die Bewertung der Projektanträge ist die Leitlinie des Förderprogramms zum Programmbereich „Bundesweite Förderung lokaler Partnerschaften für Demokratie“ des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
  • Die Projekte müssen beantragt werden. Insbesondere zu beachten ist dabei, dass die Ziele und Schwerpunkte der Maßnahme / des Projekts schlüssig dargelegt werden.
  • Ebenso soll ein konkretes und nachvollziehbares Handlungskonzept vorgelegt werden.
  • Eine Wiederholung bereits durchgeführter Projekte und eine automatische Aufstockung bzw. Verlängerung aktueller Projekte ist nicht zulässig.
  • Es muss eine klare Abgrenzung des Projekts / der Maßnahme zur originären Tätigkeit des Antragsstellers erkennbar sein.
  • Es müssen die Träger sowie ihr Einfluss auf die geförderte Maßnahme klar erkennbar sein.
  • Es sollen konkrete Indikatoren, anhand derer der Erfolg bzw. die Wirkung des Projekts bewertet werden kann, genannt werden. Anhaltspunkt dafür sind die sog. SMART-Kriterien.
  • Es müssen konkrete Hauptzielgruppen inklusive Altersgruppen und Zielgruppengrößen für die Maßnahme definiert werden.
  • Aussagen zur Nachhaltigkeit der Maßnahme sollen getroffen werden, insbesondere bezogen auf Auswirkung auf personelle und strukturelle Gegebenheiten.
  • Hauptzielgruppe ist die Bevölkerung der Stadt Amberg. Projektträger können ihren Sitz auch außerhalb des Stadtgebietes haben.
  • Projekte werden mit maximal 7.500,00 Euro gefördert. Eine Teilung eines Projektes in zwei oder mehr Einzelmaßnahmen ist ausgeschlossen.
  • Der Bewilligungszeitraum eines Projektes ist auf den 31.12. des jeweiligen Förderjahres beschränkt. Eine Laufzeit über diesen Zeitraum hinaus ist aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht zulässig.

 

2. Programmrelevante Inhalte:

Die folgenden programmrelevanten Vorgaben dienen der Entscheidungsfindung und Bewertung der Projektanträge:

Förderung und Stärkung des programmrelevanten Engagements:

  • Stärkung einer lebendigen und vielfältigen demokratischen Zivilgesellschaft vor Ort;
  • Etablierung und Weiterentwicklung von Verfahren der demokratischen Beteiligung, einschließlich Entwicklung und Erprobung innovativer Beteiligungsansätze;
  • gesellschaftliche Sensibilisierung in Bezug auf rechtsextreme, antisemitische oder rassistische Aktivitäten sowie andere demokratie- und rechtstaatsfeindliche Phänomene und Stärkung des öffentlichen Engagements hiergegen;
  • Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere auch gegen Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit und Homo- und Transfeindlichkeit;
  • Stärkung der Selbstorganisation und -hilfe im Themenfeld unter verstärktem Einbezug u. a. von Migrantenselbstorganisationen und muslimischen Gemeinden;
  • Entwicklung einer Kultur der Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in allen Themenfeldern des Programms, insbesondere zum Abbau von Ressentiments und zur Prävention vor Gewalt, Hetze und Feindseligkeiten gegenüber Zuwanderinnen und Zuwanderern;
  • Entwicklung von Konzepten „Sicherheit und Prävention“

Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen, lokalen Kultur des Zusammenlebens:

  • Weiterentwicklung von Ansätzen und Konzepten der intergenerativen Arbeit ausschließlich im Themenfeld;
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und einer aktiven Bürgerbeteiligung;
  • Förderung des interkulturellen und interreligiösen Zusammenlebens;
  • Förderung des demokratischen Zusammenlebens in der Einwanderungsgesellschaft;
  • Förderung der Anerkennung vielfältiger Lebensformen (Diversity-Orientierung).

Förderung der Bearbeitung programmrelevanter lokaler Problemlagen:

  • Förderung der Reaktionsfähigkeit auf sozialräumliche Konfliktlagen;
  • Verbesserung der soziokulturellen Integration.

 

3. Geeignete Empfänger / Projektträger

Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die nachfolgende Bedingungen erfüllen:

Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt (und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms);

  • Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens;
  • Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben;
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags / der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit;
  • Kein Ausschluss der Vorschrift des § 181 BGB im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit für nicht-juristische Personen, wie z.B. Interessengemeinschaften, Bürgerbündnisse, Aktionskreise u.ä., mittels geeigneter freier Träger, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, Projekte zu übernehmen.
  • Anträge müssen grundsätzlich drei Wochen vor der BgA-Sitzung der KuF bzw. dem FA vorliegen. Dem BgA ist es möglich Rückfragen zum eingereichten Antrag zu stellen. Diese gehen dem Antragssteller/ der Antragstellerin zwei Wochen vor der BgA-Sitzung zu und sind bis eine Woche vor der BgA-Sitzung schriftlich zu beantworten.